Kompetenzenüberschreitung / Kompetenzerweiterung
In Zeiten von Personalmangel besteht bei allen Berufsgruppen immer wieder die Gefahr von Kompetenzüberschreitungen. Was kann eine Pflegehelferin SRK unternehmen, wenn sie mit Aufgaben betraut wird, die über ihren bisherigen Kompetenzen liegen?
Jede PH SRK hat das Recht auf ein schriftlich formuliertes Pflichtenheft. Wenn sie Zusatzaufgaben übernehmen soll, die über die bisher definierten Tätigkeiten / Kompetenzen hinausgehen, empfiehlt es sich, dass man die Erweiterung der Kompetenzen (z.B. Medikamente richten, Medikamente verteilen usw.) im Pflichtenheft schriftlich absichert. Zudem sollte man auf eine sorgfältige Einführung in neue Aufgaben bestehen.
Die Erweiterung der Kompetenzen können Sie mit folgendem Formular schriftlich niederlegen:
Vereinbarung zur Regelung zusätzlicher Aufgaben für die Pflegehelferin SRK (Frei veränderbare Word Datei ohne Makros).